Hat man Sie wegen Ihrer Website abgemahnt? Wer hat Schuld? Der Abmahner, Ihr Webdesigner oder Sie selber? Hilfe bei Webmurks & Pfuschereien im Web.
Da wir fließend HTML, CSS, JavaScript, Perl, PHP und ein bißchen deutsch und JURA sprechen, sind wir gerne bereit, Ihre Website zu analysieren, wenn Sie Ärger mit Google oder Mitbewerbern haben.
Es kann durchaus mal passieren, dass Ihr Webdesigner, Ihr Webprogrammierer oder "Suchmaschinenoptimierer" die Webmaster- oder AdSense-Richtlinien von Google oder die Vorschriften für den elektronischen Handel, die Gesetze zu den Angabepflichten, zur Rechtsberatung und zum unlauteren Wettbewerb nicht ganz kapiert oder gar ignoriert hat.
Dies kann Sie teuer zu stehen kommen, wenn ein mißvergnügter oder nickeliger Mitbewerber, Ihnen Google oder einen Abmahnanwalt auf den Hals hetzt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Die Begutachtung Ihrer Webseiten erfordert nicht nur die Analyse der jeweiligen Quelltexte sondern auch eine rechtliche Auswertung. Die Kosten dieser Begutachtung müssen wir aus gesetzlichen Gründen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Näheres zu den Kosten entnehmen Sie bitte unserer Anwaltswebsite rarw.de.
Desweitern helfen wir Ihnen gerne, wenn ein Mitbewerber auf der Google Suchergebnisseite durch unlautere Mittel wie Cloaking oder Suchmaschinenspamming einen höheren Rang als Ihre Website erschwindelt hat.
Auch hier müssen wir die Webseiten des Suchmaschinenbetrügers einsehen und einer juristischen Analyse unterziehen. Auch diese Kosten ergeben sich aus dem RVG.
Diese Kosten muss Ihnen, wenn das Gericht oder die menschliche Einsicht Ihres Webdesigners bzw. Suchmaschinenoptimierers so entscheidet, die Person erstatten, die für die Erstellung Ihrer Website oder deren "Suchmaschinenoptimierung" verantwortlich ist.
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